1. Der Bestand des Niederdeutschen in Norddeutschland ist gefährdet. Die Bildungseinrichtungen
sind gefordert, dem Rückgang entgegenzuwirken und sich der Aufgabe des Spracherwerbs
anzunehmen.
2. Um die plattdeutsche Sprache dauerhaft zu sichern, bedarf es eines Gesamtkonzeptes, das
sich über alle Altersgruppen erstreckt und die Bereiche Kindergarten, Schule, Hochschule sowie
Erwachsenenbildung umfasst.
3. Die Bildungsinstitutionen sind gefordert, noch offensiver für Sprachenvielfalt und Mehrsprachigkeit
einzutreten und das Niederdeutsche als positiven Beitrag zu einer kulturellen Vielfalt
herauszustellen. In diesem Rahmen kann Niederdeutsch einen wesentlichen Beitrag zum
Aufbau und zur Festigung regionaler Identitäten leisten.
4. Die guten Vorbilder zweisprachiger Kindergartenarbeit (etwa in Vorpommern, Nordfriesland
und Ostfriesland) gilt es zu verstetigen. Daneben sind Strategien und Verfahren zu entwickelt,
damit diese Vorbilder in andere Regionen ausstrahlen können.
5. Im schulischen Bereich bedarf es dringend einer Abstimmung zwischen den acht Bundesländern,
in denen Niederdeutsch gesprochen wird. Analog zu den anderen Unterrichtsgegenständen
ist ein Grundkonsens herzustellen, etwa hinsichtlich der Positionierung im Lehrkanon und
der Lernziele.
6. Als Bildungsangebot richtet sich Plattdeutsch grundsätzlich an alle Schüler. Dies geschieht
nicht allein aufgrund der regionalkulturellen und historischen Bedeutung dieser Sprache, sondern
auch, weil sie mit Blick auf den Ausbau kognitiver Fähigkeiten Gleiches leistet wie jede andere
Sprache auch.
7. Niederdeutsch ist als eigenes Schulfach mit festem Stundenkontingent zu unterrichten. Nur so
ist ein fundierter und auf Kontinuität angelegter Spracherwerb in der Regionalsprache sicherzustellen.
Der Europarat teilt diese Position ausdrücklich.
8. In den Bildungsplänen für den Deutschunterricht ist dem Niederdeutschen ein verlässlicher
Platz zuzuweisen, und zwar unter dem Gesichtspunkt von Sprachbegegnungen, etwa in den Feldern
„Nachdenken über Sprache“ oder „Literatur“.
9. In der Ausbildung von Deutschlehrern sind verbindliche Niederdeutsch-Anteile vorzusehen,
die für die erste und zweite Staatsprüfung relevant sind. Folglich ist dem Niederdeutschen an allen
norddeutschen Hochschulen, die mit der Ausbildung von Lehrern befasst sind, ein fester
Platz im Angebotskanon zuzuweisen.
10. In allen norddeutschen Bundesländern ist eine Zusatzqualifikation „Niederdeutsch“für
Lehrer einzurichten. In Fortbildungsmaßnahmen sind auch die zahlreichen ehrenamtlichen Leiter
von Arbeitsgemeinschaften einzubinden.
11. Der Stand der akademischen Forschung und Lehre im Rahmen einer niederdeutschen Philologie
ist auszubauen. Es ist unverzichtbar, dass jedes Bundesland seine in der europäischen
Sprachen-Charta gegebene Verpflichtung einlöst. Ein Zusammenlegen von Verpflichtungen, wie
es die Bundesländer derzeit andenken, widerspricht eklatant dem Geist der Sprachen-Charta.
12. Die Bundesländer sind aufgefordert, für das Niederdeutsche einen Rahmenplan für das Konzept
des lebenslangen Lernens zu entwickeln.
Der Bundesraat för Nedeerdüütsch: nicht-staatliche Interessensvertretung der Sprecher der Regionalsprache Niederdeutsch mit Delegierten aus: Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein